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   OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2020 - 4 N 24.19   

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OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2020 - 4 N 24.19 (https://dejure.org/2020,7870)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02.04.2020 - 4 N 24.19 (https://dejure.org/2020,7870)
OVG Berlin-Brandenburg, Entscheidung vom 02. April 2020 - 4 N 24.19 (https://dejure.org/2020,7870)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Entscheidungsdatenbank Berlin

    § 204 Abs 2 BGB, § 53 Abs 1 VwVfG
    Ende der Hemmung der Verjährung während des Widerspruchsverfahrens gegen einen Rückforderungsbescheid

  • Entscheidungsdatenbank Brandenburg

    § 204 Abs 2 BGB, § 53 Abs 1 VwVfG
    Dienstbezüge; Rückforderung; Leistungsbescheid; Verjährung; Hemmung; Ende der Hemmung; Widerspruchsverfahren;Vorverfahren; amtswegiges Verfahren; Nichtbetreiben; Nichtbetrieb; Untätigkeit; Stillstand

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NVwZ-RR 2020, 717
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.03.1977 - III ZR 19/75

    Verjährungsvorschriften für Amtshaftungsansprüche - Gründe für die Unterbrechung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2020 - 4 N 24.19
    Der erkennende Senat hatte das bereits zuvor entschieden (Beschluss vom 19. Dezember 2008 - OVG 4 N 77.07 - juris Rn. 9) unter Verweis auf Grothe (in: Münchener Kommentar zum BGB, inzwischen 8. Aufl. 2018, § 204 Rn. 79) und den Bundesgerichtshof (Urteil vom 24. März 1977 - III ZR 19/75 - juris Rn. 17, 20).

    Auch der Bundesgerichtshof setzt diese Stellen gleich (Urteil vom 24. März 1977 - III ZR 19/75 - juris Rn. 17).

  • BVerwG, 26.07.2012 - 2 C 30.11

    Feuerwehrbeamte in Berlin und Hamburg bekommen eine Geldentschädigung für

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2020 - 4 N 24.19
    Das Bundesverwaltungsgericht hat dementsprechend unter Bezugnahme auf die Rechtsprechung des Bundessozialgerichts erkannt, dass § 204 Abs. 2 Satz 2 BGB a.F. in amtswegigen Verfahren wie dem Widerspruchsverfahren nicht gelte (Urteil vom 26. Juli 2012 - 2 C 30.11 - juris Rn. 44).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 19.12.2008 - 4 N 77.07

    Wirkung der Mitteilung der Behörde, sie werde den von ihr als aussichtslos

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2020 - 4 N 24.19
    Der erkennende Senat hatte das bereits zuvor entschieden (Beschluss vom 19. Dezember 2008 - OVG 4 N 77.07 - juris Rn. 9) unter Verweis auf Grothe (in: Münchener Kommentar zum BGB, inzwischen 8. Aufl. 2018, § 204 Rn. 79) und den Bundesgerichtshof (Urteil vom 24. März 1977 - III ZR 19/75 - juris Rn. 17, 20).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.07.2017 - 10 N 46.14

    Fortsetzungssicherungsinteresse bei typischerweise kurzfristiger Erledigung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2020 - 4 N 24.19
    Der Kläger macht ernstliche Richtigkeitszweifel (§ 124 Abs. 2 Nr. 1 VwGO) geltend.Derartige Zweifel sind dann gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angegriffenen Urteils mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt werden und auch die Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses solchen Zweifeln unterliegt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 10. Juli 2017 - OVG 10 N 46.14 - juris Rn. 5).
  • BVerwG, 12.08.1982 - 2 B 129.81

    Verjährung vermögensrechtlicher Ansprüche des öffentlichen Rechts - Verjährung

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2020 - 4 N 24.19
    Der Kläger bezieht sich sodann auf das Bundesverwaltungsgericht (Beschluss vom 12. August 1982 - 2 B 129.81 -), wonach für jeden Fallbereich und jede Einzelvorschrift besonders zu prüfen sei, ob eine Forderung verjährbar sei und nach welchen Regeln sich die Verjährung richte.
  • VG Düsseldorf, 25.04.2014 - 26 K 226/13

    Freizeitausgleich; Feuerwehr; Verjährung; Hemmung; Versetzung; Dienstherr;

    Auszug aus OVG Berlin-Brandenburg, 02.04.2020 - 4 N 24.19
    Das von ihm zitierte Verwaltungsgericht Düsseldorf lässt in seinem Urteil vom 25. April 2014 - 26 K 226/13 - die Frage unbeantwortet ("wenn nicht [...] wäre", siehe juris Rn. 48).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 10.04.2024 - 4 N 36.23

    Zurruhesetzung; Feuerwehrbeamter; Feuerwehrdienstfähigkeit; Lungenkrankheit;

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angegriffenen Urteils mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und auch die Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses solchen Zweifeln unterliegt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2020 - OVG 4 N 24.19 - juris Rn. 1).
  • OVG Bremen, 09.06.2023 - 1 LA 10/22

    Verjährung eines öffentlich-rechtlichen Anspruchs auf Erstattung von

    Dem ist die obergerichtliche Rechtsprechung ohne Einschränkung gefolgt (vgl. NdsOVG, Urt. v. 26.04.2016 - 5 LB 156/15, juris Rn. 147; OVG Bln.-Bbg., Beschl. v. 02.04.2020 - 4 N 24.19, juris Rn. 6 ff., jeweils m.w.N.).

    Intention der Vorschrift ist es hingegen nicht, dem Schuldner einen Profit durch Verjährung einzuräumen, wenn das Widerspruchsverfahren langwierig verläuft (vgl. OVG Bln.-Bbg., Beschl. v. 02.04.2020 - 4 N 24.19, juris Rn. 3).

    Dabei hat der Bundesgerichtshof allein diese Vorschrift unter Auswertung ihrer Entstehungsgeschichte ausgelegt, ohne sich der weiteren Frage zu stellen, ob durch die später in Kraft getretene Norm des § 53 Abs. 1 Satz 2 VwVfG nunmehr nicht ohnehin die frühere Bestimmung verdrängt wird (OVG Bln.-Bbg., Beschl. v. 02.04.2020 - 4 N 24.19, juris Rn. 9).

  • OVG Berlin-Brandenburg, 24.06.2020 - 4 N 14.20

    Beförderung; Vorsitzender Richter am Verwaltungsgericht; Erfordernis der

    Diese wären gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angegriffenen Urteils mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und auch die Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses solchen Zweifeln unterliegt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2020 - OVG 4 N 24.19 - juris Rn. 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.01.2024 - 4 N 43.20

    Dienstunfähigkeit - Zurruhesetzung - Pensionierung - Suchpflicht - Dienstherr -

    Die Berufung ist wegen des Zulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zuzulassen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587/17 - juris Rn. 32; BVerfG, Beschluss vom 20. Dezember 2010 - 1 BvR 2011/10 - juris Rn. 17; OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2020 - OVG 4 N 24.19 - juris Rn. 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 27.05.2021 - 4 N 68.18

    Zeitausgleich für teilzeitbeschäftigte Lehrer

    Die Berufung ist wegen des Zulassungsgrundes der ernstlichen Zweifel an der Richtigkeit des Urteils zuzulassen, wenn ein einzelner tragender Rechtssatz oder eine einzelne erhebliche Tatsachenfeststellung mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und auch die Richtigkeit des Ergebnisses der Entscheidung derartigen Zweifeln unterliegt (vgl. BVerfG, Beschluss vom 18. Juni 2019 - 1 BvR 587.17 - juris Rn. 32; Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2020 - OVG 4 N 24.19 - juris Rn. 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 03.08.2023 - 4 N 31.19

    Beamtenrechtliche Unfallfürsorge; Anerkennung einer akuten Belastungsreaktion als

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angegriffenen Urteils mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und auch die Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses solchen Zweifeln unterliegt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2020 - OVG 4 N 24.19 - juris Rn. 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - 4 N 24.20

    Richter; eigener Urlaubsantrag; elektronisches Programm; ZEUS;

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angegriffenen Urteils mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und auch die Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses solchen Zweifeln unterliegt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2020 - OVG 4 N 24.19 - juris Rn. 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 26.07.2021 - 4 N 60.18

    Fehlerhafte Sachverhaltswürdigung des Verwaltungsgerichts; Anwärterbezüge für

    Dieser Zulassungsgrund ist gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angegriffenen Urteils mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und auch die Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses solchen Zweifeln unterliegt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2020 - OVG 4 N 24.19 - juris Rn. 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 31.05.2021 - 4 N 10.21

    Feuerwehr oder Ausgleichszulage bei langfristiger Erkrankung

    Ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils sind gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angegriffenen Urteils mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und auch die Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses solchen Zweifeln unterliegt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2020 - OVG 4 N 24.19 - juris Rn. 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 20.02.2023 - 4 N 94.22

    Einzelfall einer zulässigen Betreibensaufforderung nach rechtsanwaltlich

    Nach dieser Vorschrift sind ernstliche Zweifel an der Richtigkeit des Urteils gegeben, wenn ein tragender Rechtssatz oder eine erhebliche Tatsachenfeststellung des angegriffenen Urteils mit schlüssigen Gegenargumenten in Frage gestellt wird und auch die Richtigkeit des Entscheidungsergebnisses solchen Zweifeln unterliegt (OVG Berlin-Brandenburg, Beschluss vom 2. April 2020 - OVG 4 N 24.19 - juris Rn. 1).
  • OVG Berlin-Brandenburg, 13.02.2023 - 4 N 32.22

    Anfechtung der Wahl einer gleichstellungsrechtlichen Frauenvertreterin; richtiger

  • OVG Berlin-Brandenburg, 09.02.2023 - 4 N 90.22

    Rückforderung von beamtenrechtlichen Anwärtersonderzuschlägen; Belehrungspflicht

  • OVG Berlin-Brandenburg, 11.11.2020 - 4 N 46.19

    Richter; Urlaubsantrag von Kollegen; Erklärung der Vertretungsbereitschaft;

  • OVG Berlin-Brandenburg, 16.01.2023 - 4 N 64.22

    Versorgungsbezüge - Sonderzahlung Dezember - Rechenfehler der Behörde -

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